OLG München - Beschluß vom 25.11.1998 (12 UF 1147/98) - DRsp Nr. 1999/4781
OLG München, Beschluß vom 25.11.1998 - Aktenzeichen 12 UF 1147/98
DRsp Nr. 1999/4781
Der Einsatz eines physiophychologischen Gutachtens mit Hilfe eines Polygraphen bringt beim Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs in einem Umgangsrechtsverfahren nach § 1684BGB eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit zum Nachweis der Unschuld eines Verdächtigen, nicht jedoch zum Nachweis seiner Schuld.Der Sachverständige muß allerdings die erforderliche Fachkompetenz speziell für die Prüfung von Sexualdelikten haben, den Tatvorwurf genau umfassen und die Kontrollfragen exakt auswählen, die für den Verdächtigen eine emotionale Bedeutung haben.