OLG München - Urteil vom 29.10.1997 (12 UF 1174/97) - DRsp Nr. 1998/16749
OLG München, Urteil vom 29.10.1997 - Aktenzeichen 12 UF 1174/97
DRsp Nr. 1998/16749
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine fortgesetzte massive Vereitelung des Umgangsrechts mit einem gemeinschaftlichen Kind einen Verwirkungsgrund nach § 1579 Nr.6 BGB wegen eines schwerwiegenden einseitigen Fehlverhaltens darstellen kann.Neben der Bejahung des Tatbestandes ist im Rahmen des § 1579BGB auch eine umfassende Interessenabwägung bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang eine grobe Unbilligkeit vorliegt, durchzuführen.