Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Denn die Auskunfts- und Trennungsunterhaltsklage der Klägerin hat keine hinreichende Erfolgsaussicht (§
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|