OLG Oldenburg - Beschluß vom 21.05.1992 (5 AR 14/92) - DRsp Nr. 1995/6759
OLG Oldenburg, Beschluß vom 21.05.1992 - Aktenzeichen 5 AR 14/92
DRsp Nr. 1995/6759
Der durch das Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 möglicherweise bedingte Zuständigkeitswechsel setzt in jedem Fall, wie die Abgabe aus wichtigem Grund nach § 65aFGG, voraus, daß der neue gewöhnliche Aufenthalt des Betreuten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer angelegt ist.