Im Rahmen eines zwischen den Parteien vor dem Amtsgericht noch anhängigen Scheidungsverfahrens hat das Familiengericht eine einstweilige Anordnung nach § 620 Satz 1 Nr. 6 ZPO auf Zahlung von monatlichem Unterhalt von DM 1.000 erlassen. Der Ehemann hat vor dem Amtsgericht eine negative Feststellungsklage erhoben, durch die festgestellt werden soll, daß der Ehefrau kein Unterhaltsanspruch gegen ihn zustehe und gleichzeitig beantragt, die eingeleitete Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Anordnung einstweilen einzustellen. Das FamG hat den Antrag als zulässig angesehen, in der Sache aber abgelehnt.
Das OLG setzt sich mit den bei dieser Fragestellung regelmäßig auftretenden drei Fragen auseinander:
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|