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1986
Sonstige
OLG
OLG Zweibrücken
OLG Zweibrücken vom 22.08.1986
2 WF 163/86
Normen:
BGB
§
1629
;
Fundstellen:
FamRZ 1986, 1237
OLG Zweibrücken - 22.08.1986 (2 WF 163/86) - DRsp Nr. 1994/13710
OLG Zweibrücken,
vom 22.08.1986
- Aktenzeichen 2 WF 163/86
DRsp Nr. 1994/13710
Die Prozeßstandschaft gilt ihrem Wortlaut nach nur für Aktivprozesse; sinngemäß muß sie aber auch für eine gegen das Kind gerichtete negative Feststellungsklage gelten.
Normenkette:
BGB
§
1629
;
Hinweise:
Ebenso: KG, FamRZ 1988,
313
.
Fundstellen
FamRZ 1986, 1237
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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