OLG Zweibrücken - Beschluss vom 15.07.1999 2 WF 74/99
Normen:
ZPO § 114, §§ 645 ff;
Fundstellen:
NJWE-FER 2000, 95
OLGReport-Zweibrücken 1999, 495
OLG Zweibrücken - Beschluss vom 15.07.1999 (2 WF 74/99) - DRsp Nr. 2000/4251
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.07.1999 - Aktenzeichen 2 WF 74/99
DRsp Nr. 2000/4251
prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Unterhaltsklage kann nicht schon deshalb verweigert werden, weil der klagende Unterhaltsberechtigte, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten nicht dargelegt hat, da es dem zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten obliegt, seine Leistungsunfähigkeit bzw. eingeschränkte Leistungsfähigkeit einschließlich sämtlicher diese beeinträchtigende Umstände darzutun und ggf. nachzuweisen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Familiensachen" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.