OVG Bremen - 22.10.1985 (2 B 103/85) - DRsp Nr. 1994/14034
OVG Bremen, vom 22.10.1985 - Aktenzeichen 2 B 103/85
DRsp Nr. 1994/14034
a. Die angemessene Vorbildung zu einem Beruf i.S. des § 1610 Abs. 2BGB beinhaltet nicht in jedem Fall die Fortsetzung einer mit dem Abitur abgeschlossenen Schulausbildung durch ein Universitätsstudium. b. Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann insbesondere dann erschöpft sein, wenn der Abiturient bereits eine Lehre abgeschlossen hat.