Die Rechtsbeschwerde und die Anschlussrechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Familiensenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 19. März 2010 werden zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Rechtsbeschwerdeführer auferlegt (§ 81 FamFG).
Verfahrenswert: bis zu 600 €.
A.
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