»Ob der Taschengeldanspruch, der einem Ehegatten als Teil seines Unterhalts (§ 1360 a BGB) zusteht, der Pfändung nach §
Art. 6 Abs. 1 GG schütze nicht nur den immateriell-persönlichen sondern auch den materiell-wirtschaftlichen Bereich der Familie (BVerfGE 53, 257, 296). Das bedeute jedoch nicht, daß alle wirtschaftlichen Nachteile von den betroffenen Familienmitgliedern fernzuhalten wären (BVerfGE 28, 104, 112). Aus Art. 6 Abs. 1 GG lasse sich auch kein besonderer Pfändungsschutz allein aufgrund der familiären Bindung des Schuldners herleiten.
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