Die Klägerin ist die nichteheliche Tochter des am 22. Februar 1987 verstorbenen Ingenieurs M. (Erblasser) und dessen einziger Abkömmling. Dieser hatte mit seiner Ehefrau am 10. November 1967 einen Erbvertrag geschlossen, durch den sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und die Beklagte zur Alleinerbin des überlebenden Ehegatten beriefen. Die Beklagte ist eine nichteheliche Tochter der vorverstorbenen Ehefrau des Erblassers. Die Vaterschaft hat der ehemalige Verlobte anerkannt, der während des Krieges gefallen ist.
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