Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Erwerbstätigkeit ohne Gewinnerzielung
OLG Stuttgart, Urteil vom 31.01.1991 - Aktenzeichen 16 UF 427/90
DRsp Nr. 1995/6961
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Erwerbstätigkeit ohne Gewinnerzielung
1. Einkünfte einer Partei aus ihrer Erwerbstätigkeit als Gastwirtin prägen die ehelichen Verhältnisse nicht, wenn aus der Gastwirtschaft nur Verluste erwirtschaftet werden.2. Wird eine selbständige Tätigkeit über (hier drei) Jahre mit Verlust ausgeübt, ohne daß eine Tendenzwende erkennbar wäre, so ist die betreffende unterhaltsberechtigte Partei verpflichtet, in eine abhängige Beschäftigung zu wechseln.