Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 24. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 31. Oktober 2008 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Klägerin eine monatliche Verdienstausfallrente von 2.680 € ab 1. Januar 2006 und eine Mehrbedarfsrente von 173,33 € über den 30. September 2025 hinaus abzüglich bereits gezahlter 42.085 € zuerkannt worden sind (Ziffer 2 des Tenors des Berufungsurteils). Die weiter gehende Revision wird zurückgewiesen.
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