Prozesskostenhilfe bei teilweiser - die Berufungssumme nicht erreichender - Erfolgsaussicht
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2006 - Aktenzeichen 2 UF 163/05
DRsp Nr. 2006/22182
Prozesskostenhilfe bei teilweiser - die Berufungssumme nicht erreichender - Erfolgsaussicht
»Wenn Berufung in vollem Umfang eingelegt und damit die Berufungssumme erreicht wird, ist hinsichtlich des Erfolg versprechenden Teils dieser Berufung Prozesskostenhilfe zu bewilligen, auch wenn alleine dieser Erfolg versprechende Teil die Berufungssumme nicht erreicht.«