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2001
Sonstige
OLG
OLG Oldenburg
OLG Oldenburg - Beschluss vom 20.08.2001
12 WF 127/01
Normen:
ZPO
§
121
Abs.
2
;
Prozesskostenhilfe; Kindschaftssachen
OLG Oldenburg,
Beschluss
vom 20.08.2001
- Aktenzeichen 12 WF 127/01
DRsp Nr. 2001/16577
Prozesskostenhilfe; Kindschaftssachen
»In Kindschaftssachen ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Regel nicht notwendig.«
Normenkette:
ZPO
§
121
Abs.
2
;
Gründe:
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