Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 6. Zivilsenats - Senat für Familiensachen I - des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 5. Mai 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 3.000 €
I.
Der Antragsgegner wendet sich in einem Eheaufhebungsverfahren gegen die Verwerfung seiner Beschwerde.
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