Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
2.Dem Antragsteller werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.800,00 EUR festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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