Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten wird das Scheidungsverbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Pinneberg vom 09.07.2009 betreffend den Ausspruch zum Versorgungsausgleich aufgehoben.
Ein Versorgungsausgleich findet zurzeit nicht statt.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 2.000,00 €.
I. Die Parteien, beide deutsche Staatsangehörige, haben unter dem 24.05.1995 in W. geheiratet.
Aus der Ehe der Parteien sind die Kinder M., geb. am 06.09.1993 und H., geb. am 03.05.1996 hervorgegangen.
Ausweislich der Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 09.04.2009 hat der Antragsteller gesetzliche Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 727,03 € erworben.
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