I.
Die Parteien sind getrenntlebende Eheleute. Zwischen ihnen schwebt seit dem 14. November 1989 das Scheidungsverbundverfahren, in dem die Ehefrau (Antragstellerin) im Wege der Stufenklage auch einen Anspruch auf Zugewinnausgleich verfolgt.
Hierzu hat das Amtsgericht - Familiengericht - durch Teilurteil entschieden:
"Der Antragsgegner wird verurteilt,
1. über die Höhe seines Endvermögens am 14.11.1988 Auskunft zu erteilen und die Auskunft zu belegen,
2. über den Eingang und die Verwendung des Barvermögens aus seinen Lebensversicherungen - H. -
zu den Vers-Nr.
5 - 00
5 - 01
5 - 02
5 - 33
5 - 430
in Gesamthöhe von 202.260,98 DM Auskunft zu erteilen und diese Auskunft zu belegen,
3. über den Eingang und die Verwendung der Abfindung der Firma R. in Höhe von 328.758 DM Auskunft zu erteilen und diese Auskunft zu belegen,
4. über die Verwendung seiner Einkünfte im Jahre 1989 bei der Firma R. in Höhe von rund 150.000 DM Auskunft zu erteilen und diese Auskunft zu belegen."
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