Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Einschaltung eines Rechtsanwalts
BGH, Beschluß vom 29.11.1995 - Aktenzeichen IV ZB 19/95
DRsp Nr. 1997/1975
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Einschaltung eines Rechtsanwalts
1. Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemißt sich auch im Falle der Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung [hier: über den Bestand des Nachlasses] nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruches erfordert sowie nach einem eventuellen Geheimhaltungsinteresse der Verurteilten.2. Die streitwerterhöhende Einschaltung eines Rechtsanwalt kann dem verurteilten Beklagten in den Fällen nicht verwehrt werden, wenn der Urteilsausspruch nicht hinreichend bestimmt ist.