I.
Der Kläger war mit der gesetzlichen Vertreterin der Beklagten, der Kindesmutter Y. St. verheiratet. Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Dessau vom 14. Juni 2006, Az.: 3 F 308/05 S, wurde die Ehe mit Rechtskraft zum 15.08.2006 geschieden (Bl. 6 ff. d. A.).
Noch während des laufenden Scheidungsverfahrens wurde von der vormaligen Ehefrau des Klägers am 05.06.2006 die minderjährige Beklagte geboren.
Mit Urkunde des Jugendamtes der Stadt Dessau vom 06.02.2007, Urkunden-Register-Nummer: ...83/2007, hat sodann der Lebensgefährte der Kindesmutter, M. G. , die Vaterschaft betreffend die Beklagte mit Zustimmung der Kindesmutter anerkannt (Bl. 27 d. A.).
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