Rechtsstellung des Trägers der Sozialhilfe nach Überleitung vertraglicher Leibrentenansprüche; Anpassung an den Lebenshaltungskostenindex
BGH, Urteil vom 22.06.1995 - Aktenzeichen III ZR 18/95
DRsp Nr. 1995/5375
Rechtsstellung des Trägers der Sozialhilfe nach Überleitung vertraglicher Leibrentenansprüche; Anpassung an den Lebenshaltungskostenindex
»Hat der Träger der Sozialhilfe einen vertraglichen Leibrentenanspruch nach § 90BSHG auf sich übergeleitet, dann steht ihm auch die dem Berechtigten im Leibrentenvertrag eingeräumte Befugnis zu, im Falle einer Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes eine Erhöhung der Rentenzahlungen zu verlangen.«
Normenkette:
BSHG § 90 ;
Tatbestand:
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