Zu Recht hat das Amtsgericht dem Beklagten die nachgesuchte Prozesskostenhilfe mit der Begründung verweigert, seine beabsichtigte Abänderungsklage habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S.d. § 114ZPO.
1.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Familiensachen" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.