Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 13. Zivilsenats - 1. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Februar 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Wert: bis 300 €
A.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Aufhebung der ihm bewilligten Prozesskostenhilfe.
Dem durch Rechtsanwältin Dr. W. vertretenen Antragsteller war mit Beschluss des Amtsgerichts vom Januar 2006 ratenfreie Prozesskostenhilfe für eine Abänderungsklage bewilligt und Rechtsanwältin Dr. W. beigeordnet worden. Im Januar 2006 erklärten die Parteien das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt. Auf Antrag der Parteien hob das Amtsgericht die Kosten des Verfahrens gegeneinander auf.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|