I. Die Klägerin beansprucht von dem Beklagten die Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung.
Sie war die Schwiegermutter des Beklagten. Dieser und die Tochter der Klägerin waren im Jahr 1986 die Ehe eingegangen und wohnten in der W...straße in M.... Aus der Ehe ist ein Sohn hervorgegangen. Die Klägerin hielt sich seit etwa 1988 jährlich mehrere Monate in Deutschland auf und wohnte bei ihrer Tochter und ihrem Schwiegersohn (künftig: Eheleute).
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