Die Parteien streiten um die Erbauseinandersetzung.
Die drei Kläger sind die erwachsenen, ehelichen Kinder des Beklagten. Mit ihm zusammen sind sie zu je ein Viertel gesetzliche Erben ihrer am 15. Mai 1981 verstorbenen Mutter. Die Erblasserin lebte bis zu ihrem Tod mit dem Beklagten als dessen Ehefrau im Güterstand der Gütertrennung. Auf Antrag der Kläger wurde ein Hausgrundstück, der allein wesentliche Nachlaßgegenstand, zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft Ende 1983 zwangsversteigert. Der Versteigerungserlös von 63.974,51 DM ist hinterlegt.
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