Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. März 2019 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10. April 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Schadensersatz im Zusammenhang mit zwei von ihm gezeichneten Kapitalanlagen in Anspruch.
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