1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 26.2.2014 aufgehoben.
2. Der Anspruch der Antragstellerin gegen den Antragsgegner auf Ersatz des Schadens, der der Antragstellerin wegen fehlenden Versicherungsschutzes durch die Hausratversicherung bei dem Einbruch vom 4.5.2008 in die Ehewohnung P.-Straße[...] in B. entstanden ist, ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
3. Zur Verhandlung und Entscheidung über die Höhe des Schadens und über die Kosten - auch des Beschwerdeverfahrens - wird das Verfahren an das Amtsgericht - Familiengericht - Bremen zurückverwiesen.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
5. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.
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