Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 01.06.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen vom 05.05.2023 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12.936,90 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten schlossen am 00.00.1987 die Ehe. Aus ihr sind zwei inzwischen volljährige Kinder hervorgegangen.
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