Wiedergabe ausnahmsweise nur in Kurzfassung.
Die Ausschließung der Umgangsbefugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils (§ 1634 Abs. 2 Satz 2 BGB) enthält weder ein Verbot für den betroffenen Elternteil, Kontakte zu seinem Kind zu suchen, noch ein an das Kind gerichtetes Verbot, von sich aus den Kontakt aufzunehmen. Das hat der Senat in einem Fall entschieden, in dem das FamGer. zunächst das Umgangsrecht des Kindesvaters durch einstw. Anordnung im Rahmen des Scheidungsverfahrens ausgeschlossen und sodann einen (Feststellungs-)Antrag des Vaters, er sei berechtigt, mit seinen Kindern persönlichen Umgang zu haben, zurückgewiesen hatte.
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