Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Daun vom 07.01.2021 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag des Kindes auf familiengerichtliche Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters in die Annahme als Kind wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
Dem Kindesvater wird auf seinen Antrag für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ...[A], ...[Y], ohne Zahlungsbestimmung zu den Bedingungen für einen im Gerichtsbezirk niedergelassenen Verfahrensbevollmächtigten gewährt.
I.
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