Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Gegenstandswert für das Beweissicherungsverfahren in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Marburg vom 7. September 2022 auf 63.272 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei, außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
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