1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 13.11.2019 -
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt.
I.
Die Mutter wehrt sich gegen einen hoheitlichen Eingriff in ihr Sorgerecht, den sie zur Abwehr einer Gefährdung des Wohls ihres Sohns für unangemessen hält.
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