1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 21. September 2017 abgeändert.
Die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder K... E..., geboren am ... August 2013, und J... E..., geboren am ... Dezember 2014, wird auf die Mutter allein übertragen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin 4/5 und der Antragsgegner 1/5 zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Die beteiligten Eltern streiten um die elterliche Sorge für ihre Söhne.
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