Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold vom 12.11.2019 wird zurückgewiesen.
Dem Vater wird die Gesundheitsfürsorge für das Kind K B W zur alleinigen Ausübung übertragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Mutter auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist der Vater und die Antragsgegnerin ist die Mutter des Kindes K B W, geb am 00.00 20XX. Die Eltern waren nicht verheiratet und trennten sich räumlich im April 2018, indem die Mutter mit dem Kind aus dem gemeinsam gekauften Haus auszog.
Die Mutter arbeitet 25 Stunden wöchentlich als (..) in der (..) Einrichtung C-C in M. Während der Schwangerschaft erlitt sie einen Bandscheibenvorfall, der nach der Geburt von K B operiert werden musste und durch eine Verletzung der Nerven zu einer dauerhaften Gehbehinderung führte.
Der Vater arbeitete in Y und Z und pendelte täglich. Ab Oktober 2020 wird er bei einem kommunalen Netzbetreiber in Q arbeiten.
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