Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 17.12.2019, Az.:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 3.000,00 festgesetzt.
I.
Das Beschwerdeverfahren betrifft die elterliche Sorge für den gemeinsamen Sohn der Beteiligten J., geboren am .
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