1.
Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 08.04.2010 - 33 F 63/10 - wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.
2.
Der Beschwerdeführerin (Kindesmutter) wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Dr. B. in G. bewilligt.
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