I. Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1. (Mutter) vom 08.02.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 24.1.2023 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der weiteren Beteiligten zu 1. auferlegt.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
IV. Der hilfsweise gestellte Antrag der Mutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten streiten um die Rückführung der Kinder Vorname1 und Vorname2 A nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) in die USA.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|