OLG Celle - Urteil vom 02.10.2008
17 UF 97/08
Normen:
BGB § 1572 ; BGB § 1578 ; BGB § 1578b ;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 56
FuR 2009, 172
NJW 2009, 521
OLGReport-Celle 2009, 136
Vorinstanzen:
AG Lüneburg, vom 21.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 37 F 233/07

Umfang des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt; Herabsetzung und Befristung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente durch den Unterhaltsberechtigten; Voraussetzungen eines Betreuungsbonus

OLG Celle, Urteil vom 02.10.2008 - Aktenzeichen 17 UF 97/08

DRsp Nr. 2009/691

Umfang des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt; Herabsetzung und Befristung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente durch den Unterhaltsberechtigten; Voraussetzungen eines Betreuungsbonus

»1. Ist der Unterhaltsberechtigte vollständig an einer Erwerbstätigkeit gehindert, geht sein Anspruch auf nachehelichen Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB auch dann auf den vollen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen, wenn der Berechtigte eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht.2. Die Betreuung von zwei 16 1/2-jährigen Zwillingskindern neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit rechtfertigt grundsätzlich keinen Betreuungsbonus mehr für den Unterhaltspflichtigen.3. Zur Herabsetzung und Befristung eines Anspruches auf nachehelichen Krankheitsunterhalt, wenn der Berechtigte eine - mit den im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten aufgebesserte - gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht.«

Tenor:

I. Auf die Berufungen der Klägerin und des Beklagten und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Rechtsmittel wird das am 21. Mai 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüneburg abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von

- monatlich 834,55 EUR vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2010

- monatlich 200,00 EUR vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2014