Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 19. Juli 2017 erlassenen Teilbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg -
I.
Die Beteiligten, getrenntlebende Ehegatten, streiten über die Verpflichtung des Antragstellers, im Wege des Stufenantrages Auskunft über den Bestand seines Vermögens zum Trennungstag erteilen zu müssen.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|