I. Für die Betroffene ist zur Besorgung ihrer Angelegenheiten Betreuung angeordnet und ein Betreuer bestellt. Dieser führt die Betreuung berufsmäßig und begehrt für seine in der Zeit vom 1. September 1999 bis 30. April 2000 geleistete Tätigkeit Vergütung und Aufwendungsersatz in Höhe von 991,64 DM aus der Staatskasse. Das Vermögen der Betroffenen belief sich nach dem Vermögensverzeichnis im Zeitpunkt der Bestellung des Betreuers am 24. November 1998 auf 6.270,62 DM.
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