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2003
Sonstige
OLG
OLG München
OLG München - Beschluss vom 10.10.2003
30 UF 285/03
Normen:
BGB
§
1603
Abs.
1
;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 485
Umfang des Selbstbehalts bei Zusammenleben des Unterhaltsverpflichteten mit einem neuen Lebenspartner
OLG München,
Beschluss
vom 10.10.2003
- Aktenzeichen 30 UF 285/03
DRsp Nr. 2004/19826
Umfang des Selbstbehalts bei Zusammenleben des Unterhaltsverpflichteten mit einem neuen Lebenspartner
Lebt der Unterhaltsverpflichtete mit einem neuen Lebenspartner zusammen, so ist der Selbstbehalt um etwa 25% abzusenken.
Normenkette:
BGB
§
1603
Abs.
1
;
Fundstellen
FamRZ 2004, 485
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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