1. Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Mainz vom 13.08.2007 abgeändert und - wie folgt - neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin und Berufungsklägerin 17.185,22 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus 26.593,35 € für die Zeit ab 11.01.2005 bis 13.09.2006 und aus 17.185,22 € ab 14.09.2006 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz hat der Antragsgegner zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Die Parteien sind seit dem 10.1.2005 rechtskräftig geschiedene Eheleute.
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