OLG Karlsruhe - Beschluß vom 18.08.1997
2 UF 40/97
Normen:
BGB § 1634 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 1998, 143
Vorinstanzen:
AG Baden-Baden,

Umgangsrecht - Ausschluß

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.08.1997 - Aktenzeichen 2 UF 40/97

DRsp Nr. 1998/2316

Umgangsrecht - Ausschluß

»Soll das Umgangsrecht eines Vaters, der inzwischen unbekannten Aufenthalts ist, ausgeschlossen werden, kommt wegen der unbestimmten Dauer seiner mangelnden Erreichbarkeit nur ein zeitlich unbefristeter Ausschluß in Betracht mit der Folge, daß er nach seinem Wiederauftauchen auf die Abänderungsmöglichkeit des § 1696 in Verbindung mit § 1634 BGB beschränkt ist.«

Normenkette:

BGB § 1634 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I. Die Eltern der am 13.06.1988 geborenen Tochter sind seit 08.04.1994 durch Urteil des Familiengerichts der großen Instanz in Evry/Frankreich geschieden worden. Das Sorgerecht für die Tochter wurde beiden Eltern zugesprochen, der Wohnort bei der Mutter festgelegt und dem Vater ein Besuchs- und Aufenthaltsrecht zugebilligt. In einer Entscheidung des genannten Gerichts vom 02.05.1995 wurde unter anderem beschlossen, daß der Vater sein Besuchs- und Aufenthaltsrecht folgendermaßen ausüben kann:

"- das erste Wochenende jeden Monats, ...

- die erste Hälfte der Schulferien vom Sommer und von Weihnachten bei geraden Jahreszahlen und die zweite Hälfte der Ferien bei ungeraden Jahreszahlen

- die Gesamtheit der deutschen Schulferien von Ostern, Pfingsten und Herbst jeden Jahres ..."