1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 15.6.2023 unter Aufrechterhaltung im Übrigen in Ziffer 1 abgeändert. Ziffer 1 wird wie folgt neu gefasst:
Der Umgang des Antragsgegners mit dem Kind M., geboren am 20.3.2012, wird wie folgt geregelt:
Der Vater ist beginnend im Oktober 2023 für die Dauer von einem Jahr zum Umgang in begleiteter Form an jedem Dienstag der geraden Kalenderwochen in der Zeit von 16 bis 18 Uhr berechtigt.
Der Umgang wird begleitet durch die p. gGmbH, A..., ...1 B..
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner gegeneinander aufgehoben.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 Euro festgesetzt.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|