Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft gerichtliche Entscheidungen zum Sorgerecht.
I.
1. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines (...) 2019 geborenen Kindes, für das sie das alleinige Sorgerecht innehatte. Mit angegriffenem Beschluss vom 5. Dezember 2022 hatte ihr das Familiengericht das Sorgerecht vollständig entzogen, Vormundschaft angeordnet und das örtlich zuständige Jugendamt zum Vormund bestellt. Ihre dagegen gerichtete Beschwerde wies das Oberlandesgericht mit ebenfalls angegriffenem Beschluss vom 31. Juli 2023 zurück; die daraufhin von der Beschwerdeführerin erhobene Anhörungsrüge blieb ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht wies diese als unzulässig zurück.
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