AG Magdeburg, - Vorinstanzaktenzeichen 23 F 3137/98
Verfahren auf Zustimmung zur gemeinsamen Steuererklärung von Ehegatten als Familiensache
OLG Naumburg, Beschluß vom 15.04.1999 - Aktenzeichen 3 AR 3/99
DRsp Nr. 1999/8912
Verfahren auf Zustimmung zur gemeinsamen Steuererklärung von Ehegatten als Familiensache
»Analog §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 37ZPO ist die allgemeine Zivil (Prozess)abteilung des Amtsgerichts M. als zuständig für das vorliegende Verfahren auf Zustimmung zur gemeinsamen Steuererklärung zu bestimmen, da es sich hierbei nicht um eine Familiensache gemäß §§ 23 a, 23) b Abs. 1GVG handelt. Bei der Zustimmung zur gemeinsamen Steuererklärung handelt es sich weder um eine Ehesache gemäß § 23 b Abs. 1 Nr. 1GVG i.V. mit § 606 Abs. 1ZPO ( vgl. Zöller, ZPO, 21. Auflage, § 606 Rn 5 ) noch betrifft dies die durch Ehe begründete Unterhaltspflicht gemäß § 23 b Abs. 1 Nr. 6GVG i.V. mit § 621 Abs. 1 Nr. 5ZPO ( vgl. Zöller a.a.O., § 621 Rn 43 und § 606 Rn 5 ).«