Autor: Diehl |
Für den Erlass des Beschlusses ist die Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle, die auf dem Beschluss zu vermerken ist, maßgeblich (BGH v. 12.10.2022 -
Sind Anträge mehrerer Kinder des Antragsgegners bei Gericht anhängig, soll das Gericht die Verfahren zum Zweck gleichzeitiger Entscheidung verbinden (§ 250 Abs. 3 FamFG). Diese Regelung hat ausschließlich einen kostenrechtlichen Hintergrund. Den Kindern soll durch die Verfahrensverbindung und die damit verbundene Addition der Verfahrenswerte die degressive
Die in § 250 Abs. 3 FamFG getroffene Anordnung der Verfahrensverbindung ist als Sollvorschrift zu verstehen. Im Einzelfall kann aus Sachgründen eine Verfahrensverbindung ausscheiden.
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