Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 16. Juni 2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 10. Juni 2020 (
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat Erfolg.
Hinsichtlich der Auslegung der Vorschrift des Art.
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