Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz - Zweigstelle Bad Bergzabern - vom 14.09.2017 wird zurückgewiesen.
2.Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes ist gebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die nach Maßgabe des §
Die Beschwerde hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.
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